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Detallierte Geschichte - 300 Jahre Unterstadt

"Brennst Du auch für Wünnenberg"
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Detallierte Geschichte

Historie
Der nachfolgende Text wurde von Karl Hötger erstellt.


Als am 7. Dezember 1725 wieder die ganze Stadt abbrannte (stehen blieben nur Kirche und Kornhaus ohne Dachstuhl ), und das keine 50 Jahre nach dem letzten Großbrand 1677, war Wünnenberg völlig ruiniert. Viele Bürger konnten nur ihr nacktes Leben retten. Wie üblich bei so einem Brand, wurden als erstes die Menschen, dann die Tiere und zum Schluss einige Habseligkeiten gerettet. Hauptsächlich Kleidung, Geld, Nahrung, sowie persönliche Wertsachen und Erinnerungsstücke. Da es aber mitten im Winter brannte, galt es als Erstes nicht zu erfrieren oder zu verhungern. Wenn Verwandtschaft oder Freunde in einer Nachbargemeinde lebten, erbat man sich Hilfe und Unterkunft. Doch nicht alle Bewohner Wünnenbergs besaßen diese Möglichkeit.
Üblicherweise lag unter den meisten Häusern ein 6 bis 9 qm großer Gewölbekeller. Als die letzten Brandherde gelöscht waren, blieben diese Keller die einzige Möglichkeit einigermaßen windgeschützt und nachdem man die teils eingestürzten Kellerdecken abgedeckt hatte, leidlich warm zu bekommende Notunterkünfte zu errichten.
Da noch nicht alle Kredite zum Wiederaufbau der Stadt nach dem Brand vom 16. März 1677 getilgt waren, gestaltete sich eine erneute Kreditaufnahme als sehr schwierig bis unmöglich.
Viele Einwohner mussten wohl ihr Vieh verkaufen, als auch ihre Wiesen und Äcker verpachten oder schlimmstenfalls veräußern. Damit war aber die eigene Lebensmittelversorgung gefährdet. So werden besonders Kinder und Ältere an Hunger und Krankheiten gestorben sein.
Hilfeersuchen an den Erzbischof, Klöster und an andere Gemeinden, wurden auch noch mehrere Jahre nach dem Brand gestellt, um das Weiterleben zu sichern. Auch vom Stadtrat beglaubigte Personen wurden über das ganze Land und in die umgebenden Städte geschickt, um für die „armen“ Bürger von Wünnenberg zu betteln.
 
Leiberg und Wünnenberg gehörten damals einer Pfarre an. So war die Verbindung unter den Gläubigen sehr eng. Es werden etliche Bürger von Wünnenberg in Leiberg untergekommen sein. Aber kein halbes Jahr später brennt auch Leiberg am 6. Mai total ab. So standen viele Menschen wieder vor dem Nichts.
Trotz aller Widrigkeiten begannen die Bürger Wünnenbergs wieder mit dem Aufbau ihrer Stadt.
Gab es schon nach dem letzten großen Brand von 1677 erste Pläne einen Teil der Stadt im Bruche unterhalb der Oberstadt zu errichten, befahl nun der Fürstbischof die Stadt in Unter- u. Oberstadt aufzubauen. Art und Weise der Ausführung wurde in der Verordnung vom 5. April 1727 über die Gründung der Unterstadt Wünnenberg letztendlich festgelegt. Die schachbrettartige, rationale Anlage der Straßenzüge ist ein Zeichen der Aufklärung, die sich um 1700 überall Bahn bricht.

In einer umfangreichen Vorrede, sowie zwölf weiteren Paragraphen, wird festgelegt wie Aufbau und Funktionalität gestaltet werden sollen.
Wichtig ist es dem Regierungspräsidenten des Hochstifts Paderborn Ignaz Anton Friedrich von der Asseburg (1675 – 1733), dass beide Teile, Unter- u. Oberstadt, keine zwei Gemeinden, sondern  zusammen ( Zitat: in corpore ) eine Stadt bilden mit gleichen Rechten und Pflichten. Des Weiteren wird festgelegt, wie die freien Plätze zwischen den Häusern ausgestattet werden dürfen, damit keine neuen Brandgefahren entstehen.

Den Ort des Jahresgerichts legen die hochfürstlichen Beamten fest.

Das neue Rathaus wird in der Nähe der unteren Pforte der Oberstadt gebaut, wo auch die Jahrmärkte stattfinden sollen (von beiden Stadtteilen gut zu erreichen).
Ratsherren werden unterschiedslos aus Unter- u. Oberstadt gewählt. Es erfolgt eine gerechte Aufteilung der Einkünfte.
Gegenseitige Hilfe bei Arbeitseinsätzen sind selbstverständlich. Besonders bei Straßen- und Brückenbau, sowie bei Sicherstellung der Wasserversorgung.
Einteilung und Festlegung der Aufgaben der Kuhhirten wird beschrieben.
Schustern und Weißgerbern wird ein Platz zugewiesen, an dem kein Wasser verunreinigt wird.
Flachteiche zum Wässern von Flachs und Hanf müssen an Orten angelegt werden, die keinen Schaden anrichten.
Nachdem die Einteilung und Zuweisung der Hausstellen in der Unterstadt erfolgt ist, wird die zukünftige Bebauung ausschließlich von den Beamten des Fürstbischofs geregelt.
Der Aufbau der Unterstadt erfolgte natürlich gleichzeitig mit dem Wiederaufbau der Oberstadt.
Was unsere Vorfahren in solch schwierigen Zeiten geleistet haben, ist nicht hoch genug einzuschätzen!


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